Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungszeit und zum Bildungsurlaub – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Die Bildungszeit ermöglicht es Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, sich von Ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um an Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie an Maßnahmen zur Qualifizierung für das Ehrenamt teilzunehmen. Während Ihrer Bildungszeit erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt.
Ihr Anspruch beträgt bis zu fünf Arbeitstage Bildungszeit innerhalb eines Kalenderjahres. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, so verringert sich der Anspruch entsprechend.
Sie können Bildungszeit in Anspruch nehmen, wenn Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Land Baden-Württemberg liegt und Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
Sie beantragen die Bildungszeit mindestens neun Wochen vor Beginn Ihrer Weiterbildung bei Ihrem Arbeitgeber – schriftlich oder elektronisch. Dabei reichen Sie Informationen zu Inhalt, Termin, dem zeitlichen Rahmen, dem Anbieter der Bildungsmaßnahme und Angaben zur Anerkennung des Bildungsträgers ein.
Nach Abschluss Ihrer Weiterbildung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis, den Sie innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Ausführliche Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg sowie ein Musterformular zur Beantragung erhalten Sie auf der Website des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die als Bildungszeit in Baden-Württemberg unterstützt werden.
Fördergeber ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Die rechtliche Grundlage bildet das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW).