Bildungszeit / Bildungsurlaub in Baden-Württemberg

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zur Bildungszeit – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Worum handelt es sich bei der Bildungszeit in Baden-Württemberg?

Die Bildungszeit in Baden-Württemberg ermöglicht es Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, sich für bis zu fünf Tage von Ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um an Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung sowie an Maßnahmen zur Qualifizierung für das Ehrenamt teilzunehmen. Während Ihrer Bildungszeit erhalten Sie weiterhin Ihr Gehalt.

Wann kann ich Bildungszeit in Baden-Württemberg beantragen?

Sie können Bildungszeit in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, wenn Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Land Baden-Württemberg liegt und Sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:

  • Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen
  • Auszubildende
  • Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
  • Beamtinnen oder Beamte
  • Richterinnen oder Richter des Landes Baden-Württemberg

Welche Voraussetzungen gelten, um Bildungszeit zu beantragen?
  1. Die Weiterbildungsmaßnahme wird von einer anerkannten Bildungseinrichtung im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg (BzG BW) durchgeführt.
  2. Bei der Weiterbildung handelt es sich um eine berufliche Weiterbildung, eine politische Weiterbildung oder eine Qualifizierung zur Wahrnehmung des Ehrenamts.
  3. Ihr Beschäftigungs- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens zwölf Monaten.
  4. Die Weiterbildungsveranstaltung dauert mindestens sechs Stunden täglich. 
  5. Die Weiterbildung findet in Präsenz statt oder – im Falle von mehrtägigen Weiterbildungen – die Präsenzzeit überwiegt die ansonsten verwendeten Lernformen.

Wie viel Bildungszeit kann ich in Anspruch nehmen?

Ihr Anspruch auf Bildungszeit in Baden-Württemberg beträgt bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Arbeiten Sie regelmäßig an weniger als fünf Tagen in der Woche, so verringert sich der Anspruch entsprechend. 

Wie beantrage ich eine Bildungsfreistellung in Baden-Württemberg?

Sie beantragen die Bildungszeit mindestens neun Wochen vor Beginn Ihrer Weiterbildung bei Ihrem Arbeitgeber – schriftlich oder elektronisch. Dabei reichen Sie Informationen zu Inhalt, Termin, dem zeitlichen Rahmen, dem Anbieter der Bildungsmaßnahme und Angaben zur Anerkennung des Bildungsträgers ein.

Nach Abschluss Ihrer Weiterbildung erhalten Sie einen Teilnahmenachweis, den Sie innerhalb von acht Wochen bei Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Weitere Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg

Ausführliche Informationen zur Bildungszeit in Baden-Württemberg sowie ein Musterformular zur Beantragung erhalten Sie der offiziellen Webseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Förderung: Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW)