Was ist der Aufstiegsbonus I?

Mit dem Aufstiegsbonus I fördert das Land Rheinland-Pfalz Menschen, die eine Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einer förderfähigen Fortbildung eine einmalige Fördersumme von 2.000 EUR, die nicht zurückgezahlt werden muss.

Was sind die Voraussetzungen für den Aufstiegsbonus I?

Es gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Sie haben eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in gewerblichen, kaufmännischen oder landwirtschaftlichen Berufen vor einer Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer erfolgreich abgelegt.
  • Der erworbene Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den Niveaus 6 oder 7 zugeordnet.
  • Sie erfüllen die weiteren Voraussetzungen zu Wohnsitz und Beschäftigungsort.

Welche Voraussetzungen gelten für Wohnsitz und Beschäftigungsort?

Zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und/oder dort beschäftigt sein.

Haben Sie die Prüfung außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt, gilt: Wenn die Teilnahme an der entsprechenden Fortbildung auch in Rheinland-Pfalz möglich gewesen wäre, müssen Sie zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses sowohl in Rheinland-Pfalz gemeldet als auch dort beschäftigt gewesen sein.

Der Aufstiegsbonus I beziehungsweise ein vergleichbarer Bonus darf nur in einem Bundesland in Anspruch genommen werden.

Wie beantrage ich den Aufstiegsbonus I?

Der Ort Ihrer Prüfung bestimmt, wie Sie den Antrag stellen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie die Prüfung abgelegt haben gilt:

  • Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt : 
    Stellen Sie den Antrag bei der Kammer, bei der Sie die Prüfung abgelegt haben. Der Antrag muss innerhalb von vier Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses bei der zuständigen Kammer eingehen.
  • Prüfung außerhalb Rheinland-Pfalz abgelegt:
    Stellen Sie den Antrag bei der Kammer, die für Ihren Wohnort in Rheinland-Pfalz zuständig ist. Die Frist beträgt zwölf Monate ab dem Datum des Prüfungszeugnisses.

Die Unterlagen für die Antragstellung erhalten Sie von der für Sie zuständigen Kammer. 

Wichtig: Sie können den Antrag aktuell noch nicht digital stellen. Sie müssen ihn schriftlich bei der zuständigen Kammer einreichen.

Weitere Informationen zum Aufstiegsbonus

Auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie ausführliche Informationen zum Aufstiegsbonus I, zur Antragstellung sowie zu den Ansprechpersonen der verschiedenen Kammern.

Mehr erfahren

Aufstiegsbonus I: Weiterbildungen finden

Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die über den Aufstiegsbonus I gefördert werden können. 

Zur Weiterbildungssuche

Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung: Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz