Fördermöglichkeiten für Ihre Fortbildung: Wichtige Informationen zum Aufstiegsbonus I – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

Mit dem Aufstiegsbonus I fördert das Land Rheinland-Pfalz Menschen, die eine Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einer förderfähigen Fortbildung eine einmalige Fördersumme von 2.000 EUR, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Es gelten die folgenden Voraussetzungen:
Zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und/oder dort beschäftigt sein.
Haben Sie die Prüfung außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt, gilt: Wenn die Teilnahme an der entsprechenden Fortbildung auch in Rheinland-Pfalz möglich gewesen wäre, müssen Sie zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses sowohl in Rheinland-Pfalz gemeldet als auch dort beschäftigt gewesen sein.
Der Aufstiegsbonus I beziehungsweise ein vergleichbarer Bonus darf nur in einem Bundesland in Anspruch genommen werden.
Der Ort Ihrer Prüfung bestimmt, wie Sie den Antrag stellen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie die Prüfung abgelegt haben gilt:
Die Unterlagen für die Antragstellung erhalten Sie von der für Sie zuständigen Kammer.
Wichtig: Sie können den Antrag aktuell noch nicht digital stellen. Sie müssen ihn schriftlich bei der zuständigen Kammer einreichen.
Auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie ausführliche Informationen zum Aufstiegsbonus I, zur Antragstellung sowie zu den Ansprechpersonen der verschiedenen Kammern.
Suchen Sie gezielt nach Weiterbildungsangeboten, die über den Aufstiegsbonus I gefördert werden können.
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima des Landes Rheinland-Pfalz
Förderung: Aufstiegsbonus I in Rheinland-Pfalz