Fördermöglichkeiten für Ihre Fortbildung: Wichtige Infos zum Aufstiegs-BAföG – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die mit einer beruflichen Fortbildung einen höheren Berufsabschluss, zum Beispiel Meister*in, Fachwirt*in, Bachelor und Master Professional, erlangen möchten. Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es möglich, einen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Ihrem sogenannten „Meisterstück“ und auch zum Lebensunterhalt zu bekommen.
Die Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterstück wird Ihnen unabhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und Vermögen gezahlt. Lediglich beim Zuschuss zum Lebensunterhalt spielen Ihr Einkommen und Vermögen eine Rolle.
Sie können das Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn
Bei der geplanten beruflichen Qualifizierung handelt es sich um eine nach dem AFBG förderfähige Fortbildungsmaßnahme, etwa um die Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht. Die Fortbildungsmaßnahme wird von einem geeigneten Bildungsträger durchgeführt.
Das AFBG unterstützt Sie finanziell bei den folgenden Fortbildungskosten:
Alle im Rahmen des Aufstiegs-BAföG geleisteten Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen, in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Bestehen der Abschlussprüfung, wird Ihnen sogar ein Teil des KfW-Darlehens erlassen. Die Tilgungs- und Zinszahlungen beginnen zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme – Sie müssen also während der Fortbildung noch nichts bezahlen.
Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG können Sie vor Beginn oder während der Aufstiegsfortbildung online stellen.
Wichtig: Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. Welche das ist, erfahren Sie auf der Internetseite zum AFBG.
Dort finden Sie außerdem alle notwendigen Formulare und Nachweis-Dokumente für Ihren Antrag auf Förderung.
Weiterführende Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf der Internetseite zum AFBG. Dort gibt es außerdem anschauliche Beispielrechnungen und Erfolgsgeschichten von Aufsteigern.
Fördergeber: Bund und Länder
Förderung: Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)