Aufstiegs-BAföG (AFBG)

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung: Wichtige Infos zum Aufstiegs-BAföG – Voraussetzungen, Höhe, Antrag.

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Worum handelt es sich beim Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die mit einer beruflichen Fortbildung einen höheren Berufsabschluss, zum Beispiel Meister*in, Fachwirt*in, Bachelor und Master Professional, erlangen möchten. Im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) ist es möglich, einen Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Ihrem sogenannten „Meisterstück“ und auch zum Lebensunterhalt zu bekommen.

Die Förderung für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterstück wird Ihnen unabhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und Vermögen gezahlt. Lediglich beim Zuschuss zum Lebensunterhalt spielen Ihr Einkommen und Vermögen eine Rolle.

Wann kann ich Aufstiegs-BAföG bekommen?

Sie können das Aufstiegs-BAföG bekommen, wenn 

  • die Fortbildungsmaßnahme Sie auf ein nach dem AFBG förderfähiges Fortbildungsziel vorbereitet und
  • Sie die Voraussetzungen der Prüfungsordnung für die Prüfungszulassung erfüllen.

Was sind die Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG?

Bei der geplanten beruflichen Qualifizierung handelt es sich um eine nach dem AFBG förderfähige Fortbildungsmaßnahme, etwa um die Vorbereitung auf eine Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf einen gleichwertigen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht. Die Fortbildungsmaßnahme wird von einem geeigneten Bildungsträger durchgeführt.

Wie viel Fördergeld kann ich erhalten?

Das AFBG unterstützt Sie finanziell bei den folgenden Fortbildungskosten:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren: Die tatsächlich anfallenden Gebühren werden gefördert, jedoch maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung sind ein Zuschuss. Für die verbleibenden 50 Prozent erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehens-Angebot von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Materialkosten für Ihr Meisterstück: Die Hälfte der notwendigen Kosten wird gefördert, maximal 2.000 Euro. 50 Prozent der Förderung sind ein Zuschuss; für die anderen 50 Prozent macht die KfW ein Angebot auf Abschluss eines zinsgünstigen Darlehens.
  • Lebensunterhalt bei Vollzeit-Fortbildungen: Bei einer Fortbildung in Vollzeit können Sie, abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen, einen Zuschuss zum Lebensunterhalt bekommen. Die Höhe wird individuell und anhand Ihrer Lebensumstände errechnet.

Alle im Rahmen des Aufstiegs-BAföG geleisteten Zuschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen, in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Bestehen der Abschlussprüfung, wird Ihnen sogar ein Teil des KfW-Darlehens erlassen. Die Tilgungs- und Zinszahlungen beginnen zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildungsmaßnahme – Sie müssen also während der Fortbildung noch nichts bezahlen. 

Wie beantrage ich das Aufstiegs-BAföG?

Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG können Sie vor Beginn oder während der Aufstiegsfortbildung online stellen. Wichtig ist, dass Sie sich an die für Sie zuständige Behörde Ihres Bundeslandes wenden. Welche das ist, erfahren Sie auf der Internetseite zum AFBG.

Dort finden Sie außerdem alle notwendigen Formulare und Nachweis-Dokumente für Ihren Antrag auf Förderung.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Weiterführende Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf der Internetseite zum AFBG. Dort gibt es außerdem anschauliche Beispielrechnungen und Erfolgsgeschichten von Aufsteigern.

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Wissenswertes zum Fördergeber

Fördergeber: Bund und Länder

Förderung: Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)