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Einblick in den Beruf
Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe
Berufsbeschreibung
Ausbilder/innen für Anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um. Sie wählen die neuen Auszubildenden aus, überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes, kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in angemessenen Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Zudem melden die Ausbilder/innen die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer an. Nach Abschluss der Ausbildung beraten sie die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.
Zugangsvoraussetzung
Für den Zugang zur Tätigkeit wird laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, die in der Regel nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen werden.