Einblick in den Beruf

Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe

Berufsbeschreibung

Ausbilder und Ausbilderinnen für Anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um. Sie wählen die neuen Auszubildenden aus, überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes und kontrollieren die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte). Sie unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Dazu müssen die einzelnen Lernschritte in Unterrichtssequenzen aufbereitet und in anschaulicher und verständlicher Weise vermittelt werden. Zudem melden die Ausbilder und Ausbilderinnen die Auszubildenden zur Zwischen- und Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer an. Nach Abschluss der Ausbildung stellen sie die Ausbildungszeugnisse aus und beraten die Geschäfts- oder Betriebsleitung in Fragen der Übernahme.

Zugangsvoraussetzung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) setzt eine persönliche und fachliche Eignung für den Zugang zur Tätigkeit voraus. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis von berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnissen. Diese werden i.d.R. nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen.

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