Einblick in den Beruf

Schulleiter/in - Musikschulen

Berufsbeschreibung

Schulleiter/innen an Musikschulen nehmen vor allem Verwaltungsaufgaben wahr und verantworten alle grundsätzlichen konzeptionellen, pädagogischen, künstlerischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Sie koordinieren und organisieren den Unterrichtsbetrieb, veranlassen und überwachen die Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen, leiten Dienstbesprechungen und Lehrerkonferenzen. Für die Lehrkräfte sind sie Ansprechpartner in fachlichen und pädagogischen Fragen. Schulleiter/innen an Musikschulen stellen zudem die Bewirtschaftung, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie die Pflege des Schulgebäudes, des Schulgeländes und des Schulinventars sicher. Sie vertreten die Schule gegenüber dem jeweiligen Schulträger, den Behörden und der Elternschaft.

Des Weiteren bestimmen sie die Ausrichtung der Schule, sorgen für ein positives Erscheinungsbild nach außen und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei legen sie Wert darauf, die Schulen in das musikkulturelle Leben der Gemeinden mit einzubeziehen. Oft leiten Schulleiter/innen an Musikschulen auch Ensembles. Hinzu kommt in der Regel noch das eigene Konzertieren und Unterrichten.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgeber/innen erwarten häufig ein musikpädagogisches Studium bzw. eine entsprechende Ausbildung.

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