Einblick in den Beruf

Schulleiter/in - allgemeinbildende Schulen

Berufsbeschreibung

Schulleiter/innen an allgemeinbildenden Schulen verantworten alle grundsätzlichen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Sie vertreten die Schule gegenüber Schulträgern, Behörden, Institutionen und Verbänden sowie gegenüber der Elternschaft. Sie sorgen für ein positives pädagogisches Erscheinungsbild der Schule nach außen und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Hinzu kommt in der Regel noch die eigene Lehrtätigkeit.

Sie koordinieren und organisieren den Unterrichtsbetrieb. Beispielsweise teilen sie die Klassen ein, veranlassen und überwachen das Erstellen von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen und legen die Klassenleiterfunktionen fest. Zudem leiten sie Dienstbesprechungen und Lehrerkonferenzen. Sie betreuen und beraten die Lehrkräfte in fachlichen und pädagogischen Fragen und veranlassen Weiterbildungen. Die Schulleitung stellt zudem die Bewirtschaftung, die Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie die Pflege des Schulgebäudes, des Schulgeländes und des Schulinventars sicher.

Zugangsvoraussetzung

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Schulleiter/in an allgemeinbildenden Schulen wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung, die nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt wird, vorausgesetzt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist ein entsprechendes Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit Abschluss Staatsexamen erforderlich.

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