Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen verantworten alle grundsätzlichen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Sie vertreten die Schule gegenüber dem Schulträger, den Behörden sowie der Elternschaft und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Sie verantworten auch den Zustand des Schulgebäudes und des Inventars. Außerdem leiten sie Dienstbesprechungen bzw. Lehrerkonferenzen, betreuen und beraten Lehrkräfte fachlich sowie pädagogisch und veranlassen Weiterbildungen. Sie veranlassen und überwachen z.B. auch die Erstellung der Stunden- und Vertretungspläne und legen die Klassenleitungen fest. Zudem unterrichten sie selbst.