Einblick in den Beruf

Schulleiter/in - allgemeinbildende Schulen

Berufsbeschreibung

Schulleiter und Schulleiterinnen an allgemeinbildenden Schulen verantworten alle grundsätzlichen pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Angelegenheiten der Schule. Sie vertreten die Schule gegenüber dem Schulträger, den Behörden sowie der Elternschaft und organisieren die Öffentlichkeitsarbeit. Sie verantworten auch den Zustand des Schulgebäudes und des Inventars. Außerdem leiten sie Dienstbesprechungen bzw. Lehrerkonferenzen, betreuen und beraten Lehrkräfte fachlich sowie pädagogisch und veranlassen Weiterbildungen. Sie veranlassen und überwachen z.B. auch die Erstellung der Stunden- und Vertretungspläne und legen die Klassenleitungen fest. Zudem unterrichten sie selbst.

Zugangsvoraussetzung

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Schulleiter bzw. Schulleiterin an allgemeinbildenden Schulen wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.

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