Einblick in den Beruf

Schulleiter/in - Waldorfschule

Berufsbeschreibung

Schulleiter und Schulleiterinnen an Waldorfschulen sind drei bis vier Kollegiumsmitglieder, die die Schule vertreten und Verwaltungsaufgaben übernehmen. Sie verantworten auch alle grundsätzliche Angelegenheiten, z.B. zu pädagogischen, organisatorischen und finanziellen Themen. Dabei arbeiten sie nach dem Prinzip der kollegialen Selbstverwaltung eng mit den anderen Lehrkräften und Dozierenden zusammen. Sie erstellen z.B. Stunden- und Vertretungspläne, legen die Klassen samt Klassenleitung fest und unterrichten selbst. Darüber hinaus sind sie fachliche und pädagogische Ansprechpersonen für die Lehrerkräfte ihrer Schule und leiten Dienstbesprechungen bzw. Lehrerkonferenzen. Sie sind auch für den Zustand des Schulgebäudes und -geländes sowie des Inventars verantwortlich.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium im Bereich Waldorfpädagogik.

Die Kultusbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt die Unterrichtsgenehmigung für Lehrer und Lehrerinnen an Waldorfschulen.

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