Einblick in den Beruf

Prorektor/in / Vizepräsident/in

Berufsbeschreibung

Prorektoren und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen vertreten und unterstützen den Rektor oder die Rektorin bzw. den Präsidenten oder die Präsidentin der Hochschule. Zudem leiten sie eine oder mehrere (ständige) Kommissionen, z.B. für Studium und Lehre, für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs oder für Planung und Haushalt. Sie berufen die Sitzungen der Kommissionen ein, bereiten sie vor und führen sie durch.

Beispielsweise erarbeiten Prorektoren und Prorektorinnen bzw. Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen Konzepte für die künftige Entwicklung der Hochschule. In der Kommission für Studium und Lehre sind sie für die Organisation und Qualität des Studiums, der Lehre und der Weiterbildung verantwortlich. In der Forschungskommission geht es um Entwicklungslinien und Schwerpunktsetzungen der universitären Forschungseinrichtungen. Daneben nehmen sie ihre Lehr- und Prüfungsverpflichtungen als Hochschullehrer/innen wahr, wenn auch häufig in geringerem Umfang. Gegebenenfalls leiten sie auch eine Forschungsgruppe oder ein Institut.

Oft werden sie auch ehrenamtlich in außeruniversitären Gremien von Forschungs- oder Arbeitsgemeinschaften tätig, die wichtige Partner für Wissenschaftler/innen sind.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgeber/innen erwarten häufig ein abgeschlossenes Hochschulstudium.

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