Einblick in den Beruf

Beratungslehrer/in

Berufsbeschreibung

Beratungslehrer und -lehrerinnen informieren und beraten Schüler bzw. Schülerinnen und Eltern über geeignete Schulformen, Bildungsgänge und Abschlüsse. Außerdem unterstützen sie Schüler und Schülerinnen bei der Bewältigung z.B. von Leistungsschwächen und Lernproblemen, bei häuslichen Problemen oder Konflikten mit Mitschülern und Mitschülerinnen. Sie besprechen die Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten, Lern- oder Leistungsproblemen und zeigen individuelle Lösungsmöglichkeiten auf bzw. vermitteln z.B. Förderunterricht. Sie dokumentieren ihre Tätigkeit und erstellen bei Bedarf pädagogisch-psychologische Gutachten. Gegebenenfalls nehmen sie z.B. mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, mit Erziehungsberatungsstellen oder der Berufsberatung Kontakt auf. Darüber hinaus unterrichten sie in ihren jeweiligen Fächern.

Zugangsvoraussetzung

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit im Lehramt wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung vorausgesetzt. Diese wird nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist im Regelfall ein Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit dem Abschluss Staatsexamen erforderlich.

Um als Beratungslehrer bzw. Beratungslehrerin tätig zu werden, sind in den meisten Bundesländern zusätzlich zur Lehramtsbefähigung eine 1- bis 2-jährige berufsbegleitende Qualifizierung sowie Berufserfahrung nötig.

Zugangsmöglichkeiten bieten sich ggf. auch für Fachlehrer und -lehrerinnen.

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