Einblick in den Beruf

Beratungslehrer/in

Berufsbeschreibung

Beratungslehrer/innen beantworten Fragen zur Schullaufbahn und geben u.a. Hilfestellung bei der Wahl der Schulart oder der Berufsorientierung. Sie informieren und beraten Schüler/innen und Eltern über geeignete Bildungsgänge und Abschlüsse. Ebenso unterstützen sie Schüler/innen bei der Bewältigung z.B. von Leistungsschwächen und Lernproblemen, bei häuslichen Problemen und Konflikten mit Mitschülern und Mitschülerinnen. Im Gespräch mit Schülern und Schülerinnen und deren Eltern ergründen sie die Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsproblemen. Dabei zeigen sie individuelle Lösungsmöglichkeiten auf und vermitteln Förderunterricht bzw. weitergehende Hilfestellungen.

Gegebenenfalls nehmen Beratungslehrer/innen Kontakt mit anderen Institutionen auf, die an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirken, z.B. mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, mit Erziehungsberatungsstellen oder der Berufsberatung. Sie dokumentieren ihre Tätigkeit und erstellen bei Bedarf pädagogisch-psychologische Gutachten. Darüber hinaus geben sie regulären Unterricht in ihren jeweiligen Fächern.

Zugangsvoraussetzung

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit im Lehramt wird der erfolgreiche Abschluss der Zweiten Staatsprüfung, die nach Absolvieren des Vorbereitungsdienstes abgelegt wird, vorausgesetzt. Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ist in der Regel ein entsprechendes Lehramtsstudium mit Masterabschluss oder mit Abschluss Staatsexamen erforderlich.

In den meisten Bundesländern werden für die Tätigkeit als Beratungslehrer/in zusätzlich zur Lehramtsbefähigung das erfolgreiche Absolvieren einer 1- bis 2-jährigen berufsbegleitenden Qualifizierung sowie Berufserfahrung vorausgesetzt.

Auch Fachlehrern und -lehrerinnen bieten sich mitunter Zugangsmöglichkeiten.

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