Einblick in den Beruf

Leiter/in - Altenpflegeeinrichtung

Berufsbeschreibung

Leiter und Leiterinnen von Altenpflegeeinrichtungen steuern den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb einer Einrichtung der Altenpflege. Sie entwickeln Konzepte zum Qualitätsmanagement und setzen diese um. Gleichzeitig überwachen sie die Organisation und koordinieren den Personaleinsatz. Durch Controlling, Kostenrechnung und kaufmännische Kalkulation sichern sie den laufenden Betrieb. Zudem verhandeln sie mit Behörden und Krankenkassen, leiten Pflegekräfte an und stehen Bewohnern und Bewohnerinnen sowie Angehörigen als Ansprechpersonen zur Verfügung.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgebende erwarten häufig eine pflegerische Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Studium.

Betreuende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten in der Pflege sind ggf. reglementiert. Dafür ist die Erlaubnis nach dem Altenpflegegesetz oder dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe nötig. Antragstellende fordern die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde an.

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