Einblick in den Beruf

Leiter/in - Altenpflegeeinrichtung

Berufsbeschreibung

Leiter/innen von Altenpflegeeinrichtungen steuern alle Maßnahmen für den ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Betrieb einer Einrichtung der Altenpflege. Sie erstellen Konzepte zum Qualitätsmanagement der Pflege und Versorgung und sorgen für deren Umsetzung, sie überwachen die Pflegeorganisation und regeln den Personaleinsatz. Durch effizientes Controlling, lückenlose Kostenrechnung und kaufmännische Kalkulation stellen sie den laufenden Betrieb der Einrichtung sicher. Neben ihren verwaltenden und konzeptionellen Arbeiten verhandeln sie mit Behörden und Krankenkassen, leiten die Pflegekräfte an und stehen den Heimbewohnern und -bewohnerinnen sowie deren Angehörigen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgeber/innen erwarten häufig eine pflegerische Weiterbildung bzw. ein entsprechendes Studium.

Betreuende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten in der Pflege sind ggf. reglementiert. Dafür ist die Erlaubnis nach dem Altenpflegegesetz oder dem jeweiligen Weiterbildungsgesetz für Gesundheitsfachberufe nötig. Anstragstellende fordern die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde an.

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