Einblick in den Beruf

Rechtliche/r Betreuer/in

Berufsbeschreibung

Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen werden auf Antrag oder von Betreuungsgerichten bestellt, wenn erwachsene Menschen z.B. aufgrund psychischer Krankheiten oder Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht (mehr) allein regeln können. Sie wenden Methoden zur unterstützen Entscheidungsfindung an, um die Klienten und Klientinnen zu selbstständigen Entscheidungen zu befähigen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Soweit es erforderlich ist, dürfen Rechtliche Betreuer und Betreuerinnen ihre Klienten und Klientinnen in bestimmten, vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen vertreten. Im Mittelpunkt stehen dabei immer der Wille und die Wünsche der Betroffenen. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie davon abweichen, z.B. um diese vor Schaden zu bewahren. Die Aufgabenbereiche von Rechtlichen Betreuern und Betreuerinnen können u.a. Fragen der Gesundheitssorge, der Vermögensregelung oder von Wohnungs- und Behördenangelegenheiten umfassen.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgebende erwarten häufig ein Studium in den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder Rechtswissenschaft bzw. eine soziale, pflegerische oder kaufmännische Aus- oder Weiterbildung sowie ausreichende Berufserfahrung.

Hinweis: Für die Tätigkeit als Beruflicher Betreuer bzw. Berufliche Betreuerin wird folgendes vorausgesetzt:

  • eine Registrierung bei der örtlich zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde)

  • der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde (z.B. durch Zertifikate entsprechender Sachkundelehrgänge)

  • der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

  • die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

  • i.d.R. die Vorlage eines Führungszeugnisses

  • i.d.R. eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis

Weitere Informationen

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