Einblick in den Beruf

Rechtliche/r Betreuer/in

Berufsbeschreibung

Rechtliche Betreuer/innen werden auf Antrag oder von Amts wegen von Betreuungsgerichten bestellt, wenn erwachsene Menschen z.B. aufgrund psychischer Krankheiten oder körperlicher, geistiger bzw. seelischer Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht (mehr) allein regeln können. Sie unterstützen und beraten diese Menschen mit dem Ziel, ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Bei der Betreuung wenden sie Methoden zur unterstützen Entscheidungsfindung an, um die Klienten und Klientinnen zu autonomen Entscheidungen zu befähigen. Soweit es erforderlich ist, dürfen Rechtliche Betreuer/innen ihre Klienten und Klientinnen in bestimmten, vom Gericht angeordneten Aufgabenbereichen vertreten. Im Mittelpunkt stehen dabei immer der Wille und die Wünsche der Betroffenen. Nur in Ausnahmefällen dürfen sie von deren Präferenzen abweichen, z.B. um diese vor Schaden zu bewahren.

Die Aufgabenbereiche von Rechtlichen Betreuern und Betreuerinnen können u.a. Fragen der Gesundheitssorge, der Vermögensregelung oder von Wohnungs- und Behördenangelegenheiten umfassen. Sie prüfen z.B. Mietverträge oder organisieren die Anpassung des Wohnumfelds, um den Klienten und Klientinnen das Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Im Bereich Vermögensregelung machen sie Renten, Sozialhilfe sowie Einkünfte geltend, prüfen Unterhaltspflichten, regeln Erbangelegenheiten, leiten Schuldenregulierungen ein oder verwalten Vermögen und Finanzen ihrer Klienten und Klientinnen. In der Gesundheitssorge unterstützen sie bei Gesprächen zu Behandlungs- oder Reha-Maßnahmen mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen, willigen in Klinikbehandlungen ein, falls die Betroffenen dies wünschen, beauftragen Pflegedienste oder kümmern sich um den Krankenversicherungsschutz. Sie vertreten ihre Klienten und Klientinnen gegenüber Behörden und setzen z.B. Ansprüche durch oder sichern das Aufenthaltsrecht für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Jährlich erstatten sie dem Vormundschaftsgericht Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Klienten und Klientinnen.

Zugangsvoraussetzung

Arbeitgeber/innen erwarten häufig ein Studium in den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder Rechtswissenschaft bzw. eine soziale, pflegerische oder kaufmännische Aus- oder Weiterbildung sowie ausreichende Berufserfahrung.

Hinweis: Für die Tätigkeit als Berufliche/r Betreuer/in ist eine erfolgreiche Registrierung bei der jeweils örtlich zuständigen Stammbehörde (Betreuungsbehörde) verpflichtend. Voraussetzungen sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde (z.B. durch Zertifikate entsprechender Sachkundelehrgänge). Erforderlich ist außerdem der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung sowie in der Regel die Vorlage eines Führungszeugnisses und einer Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis.

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