Einblick in den Beruf

Pflegesachverständige/r

Berufsbeschreibung

Pflegesachverständige schätzen z.B. im Auftrag von Versicherungsträgern den Grad der Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit von Patienten bzw. Patientinnen ein. Sie erstellen unabhängige Gutachten für Versicherungen und den medizinischen Dienst, aus denen sich die Höhe des Leistungsanspruches ergibt. Zudem erstellen sie Gutachten für juristische Verfahren, z.B. wenn Widerspruch gegen die Einordnung in einen Pflegegrad eingelegt wird.

Pflegesachverständige überprüfen außerdem die Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung von Patienten bzw. Patientinnen. Bei einem Antrag auf häusliche Pflege besuchen sie die Patienten bzw. Patientinnen in deren Wohnbereich und stellen den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit fest. Des Weiteren beurteilen sie die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und beraten Patienten bzw. Patientinnen sowie Angehörige, wie sie die Pflegesituation verbessern und einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenwirken können.

Zugangsvoraussetzung

Die Tätigkeit erfordert i.d.R. eine bestandene Prüfung als Pflegesachverständiger bzw. Pflegesachverständige.

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