Einblick in den Beruf

Pflegesachverständige/r

Berufsbeschreibung

Pflegesachverständige schätzen z.B. im Auftrag eines Versicherungsträgers den Grad der Behinderung bzw. die Pflegebedürftigkeit eines Patienten ein. Basierend auf ihren Kenntnissen und der gesetzlichen Grundlage erstellen sie unabhängige Gutachten für Versicherungen und den medizinischen Dienst. Anhand des Gutachtens wird die Höhe des Leistungsanspruches errechnet. Auch für juristische Verfahren, wenn beispielsweise Widerspruch gegen die Einordnung in einen Pflegegrad eingelegt wird, erstellen Pflegesachverständige entsprechende Gutachten.

Sie überprüfen die Pflegequalität von Pflegeeinrichtungen hinsichtlich der allgemeinen Pflegeleistungen, der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung von Patienten. Bei einem Antrag auf häusliche Pflege besuchen sie die Patienten in deren Wohnbereich und stellen den Grad der medizinischen Pflegebedürftigkeit fest. Des Weiteren beurteilen sie die häusliche Pflege- und Versorgungssituation und beraten Patienten und Angehörige über Möglichkeiten, die Pflegesituation zu verbessern und einer Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.

Zugangsvoraussetzung

In der Regel benötigt man eine bestandene Prüfung als Pflegesachverständige/r.

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