Einblick in den Beruf

Pflegefachassistent/in / Pflegefachassistenzperson

Berufsbeschreibung

Pflegefachassistenten und -assistentinnen bzw. Pflegefachassistenzpersonen entlasten das Pflegefachpersonal bei Routineaufgaben in akuten, dauerhaft stationären oder ambulanten Pflegesituationen. So kontrollieren sie z.B. Vitalwerte wie Puls, Temperatur oder Blutzuckerwerte ihrer Patienten und Patientinnen. Sie helfen pflegebedürftigen Menschen bei der Körperpflege, beim Ankleiden sowie ggf. bei der Nahrungsaufnahme. Auf ärztliche Anweisung führen sie auch einfache medizinische Maßnahmen durch oder verabreichen Medikamente. Durchgeführte Pflegemaßnahmen, ermittelte Werte sowie ihre eigenen Beobachtungen halten sie in der Pflegedokumentation fest. Pflegefachassistenten und -assistentinnen bzw. Pflegefachassistenzpersonen unterstützen hilfsbedürftige Menschen auch bei der Alltagsgestaltung und motivieren sie z.B. zu Bewegung oder betreuen schwerstkranke und sterbende Menschen.

Zugangsvoraussetzung

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Sie erfordert eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachassistent oder -assistentin bzw. Pflegefachassistenzperson.

Alternativ ist der Zugang auch mit folgenden Berufen möglich:

  • Altenpflegehelfer bzw. Altenpflegehelferin

  • Gesundheits- und Krankenpflegehelfer bzw. Gesundheits- und Krankenpflegehelferin

  • Pflegeassistent bzw. Pflegeassistentin

Zusätzlich wird eine entsprechende Berufserlaubnis benötigt.

Weitere Informationen

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