Einblick in den Beruf

Pflegeberater/in

Berufsbeschreibung

Pflegeberater und -beraterinnen sind Ansprechpersonen für pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige. Ihre Aufgaben reichen von kurzen telefonischen Beratungen über die Vermittlung von Kontakten z.B. zu Facharztpraxen bis hin zu komplexen Fallsteuerungen über längere Zeiträume hinweg. Sie ermitteln bei einer Pflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI zunächst den Unterstützungsbedarf und beraten z.B. über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Anpassungen des Wohnumfeldes. Anschließend erstellen sie individuelle Versorgungspläne, berücksichtigen dabei u.a. die notwendigen Sozialleistungen sowie rehabilitative, medizinische oder pflegerische Hilfen, veranlassen entsprechende Maßnahmen und überprüfen diese regelmäßig bzw. passen sie an. Sie beraten pflegende Angehörige über entlastende Angebote, beispielweise die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung der häuslichen Pflege.

Je nach Tätigkeitsbereich führen Pflegeberater und -beraterinnen z.B. bei der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI u.a. Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige durch oder sind z.B. im Entlassmanagement eines Krankenhauses tätig.

Zugangsvoraussetzung

Die Tätigkeit erfordert i.d.R. eine abgeschlossene Weiterbildung als Pflegeberater bzw. Pflegeberaterin.

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