Einblick in den Beruf

Pflegeberater/in

Berufsbeschreibung

Pflegeberater/innen sind Ansprechpartner/innen insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig geworden sind und pflegende Angehörige. Ihre Aufgaben - von kurzen telefonischen Beratungen bis hin zu komplexen Fallsteuerungen über längere Zeiträume hinweg - nehmen sie häufig im Auftrag von Pflegeversicherungen, -stützpunkten oder -diensten wahr. Bei einer Pflegeberatung gemäß § 7a Sozialgesetzbuch (SGB) XI ermitteln sie zunächst den jeweiligen Unterstützungsbedarf und beraten z.B. über Pflegeleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Anpassungen des Wohnumfeldes. Sie erstellen individuell zugeschnittene Versorgungspläne, u.a. mit den im Einzelfall notwendigen Sozialleistungen sowie rehabilitativen, medizinischen oder pflegerischen Hilfen und veranlassen die jeweiligen Maßnahmen. Bei Bedarf vermitteln sie auch den Kontakt z.B. zu sozialpsychiatrischen Diensten oder Facharztpraxen. Sie überprüfen die Durchführung der Versorgungspläne und passen sie an veränderte Bedarfslagen an. Pflegende Angehörige beraten sie über entlastende Angebote, beispielweise die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung der häuslichen Pflege.

Bei der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI führen Pflegeberater/innen u.a. Pflegekurse und -schulungen für pflegende Angehörige durch, auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen. Sind sie in kommunalen Beratungsstellen beschäftigt, nehmen sie darüber hinaus Anfragen entgegen, koordinieren die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und Diensten oder wirken in der Öffentlichkeitsarbeit mit. In Krankenhäusern sind sie in der Regel im Entlassmanagement tätig.

Zugangsvoraussetzung

In der Regel benötigt man eine abgeschlossene Weiterbildung als Pflegeberater/in.

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