Einblick in den Beruf

Pflegefachmann/-frau (Ausbildung)

Berufsbeschreibung

Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.

Zugangsvoraussetzung

Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Man benötigt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachmann/-frau (bzw. im Vorläuferberuf Gesundheits- und Krankenpfleger/in), als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in und eine entsprechende Berufserlaubnis.

Daneben besteht die Möglichkeit, über eine hochschulische Pflegeausbildung Zugang zur Tätigkeit zu erlangen.

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