Wissenswertes zu Umschulungen

Erfahren Sie alles Wichtige zu Dauer, Voraussetzungen, Ablauf und Förderungsmöglichkeiten von Umschulungen.

Was ist eine Umschulung?

Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildung, mit der Sie gezielt einen neuen Beruf erlernen – einschließlich aller fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten.

Sie richtet sich an Menschen mit Berufserfahrung, die sich neu orientieren oder ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, weil sich Beruf oder Arbeitsumfeld stark verändert hat.

Eine Umschulung ist auch ohne vorherige Berufsausbildung möglich, wenn Sie bereits mehrere Jahre gearbeitet haben.

Die Umschulung endet mit einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ab, die zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt.
 

Wie läuft eine Umschulung ab?

Der Ablauf einer Umschulung hängt von der Lernform ab.

Eine Umschulung kann in einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger stattfinden.

  • Im Betrieb erwerben Sie praktische Erfahrung von Beginn an und schließen einen Umschulungsvertrag. Sie arbeiten unter Anleitung einer Ausbilderin oder eines Ausbilders und besuchen zusätzlich die Berufsschule. Häufig erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung.
  • Bei einem Bildungsträger erfolgt der Unterricht in Gruppen, vor Ort oder online. Praxisphasen in einem anerkannten Betrieb sind verpflichtend, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

In beiden Fällen schließen Sie mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer ab, beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.

Informationen über den Ablauf einer Umschulung auf der Seite Umschulung planen: Ihr Weg in den neuen Beruf

Wie lange dauert eine Umschulung?

Eine Umschulung ist in der Regel rund ein Drittel kürzer als eine reguläre Ausbildung.

Die Dauer hängt letztlich vom Beruf, der Lernform (Vollzeit oder Teilzeit) und Ihrer Vorerfahrung ab. 

Wer bereits berufliche Kenntnisse oder einen ähnlichen Abschluss besitzt, kann die Umschulung verkürzen.

Über eine Anrechnung entscheiden die zuständigen Kammern oder der Bildungsträger.

Tipp: Fragen Sie beim Bildungsträger oder der Agentur für Arbeit nach, ob sich Anrechnungsmöglichkeiten ergeben.

Umschulung mit 40 oder 50 – geht das?

Ja. Eine Umschulung ist auch in der Lebensmitte möglich und kann gerade dann sinnvoll sein. Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und Lernmotivation gelten bei Arbeitgebern als klare Pluspunkte.

Wichtig ist, dass Sie gesundheitlich belastbar sind und Ihr Zielberuf langfristig gute Perspektiven bietet.

Viele Menschen entscheiden sich mit 40 oder 50 Jahren für eine Umschulung, um sich beruflich neu aufzustellen – etwa nach körperlichen Belastungen, Stellenabbau oder persönlicher Neuorientierung.

Da das Förderrecht keine Altersgrenze vorsieht, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter auch Umschulungen in späteren Berufsjahren finanzieren.

Tipp: Lassen Sie sich vorab beraten, welche Berufe sich in Ihrer Situation lohnen und welche Förderungen möglich sind.

Ich habe keinen Berufsabschluss – kann ich trotzdem eine Umschulung machen?

Ja. Eine Umschulung ist auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich, wenn Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben. Diese Erfahrung kann als Grundlage dienen, um einen neuen Abschluss zu erwerben.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, über eine Teilqualifizierung schrittweise auf einen Berufsabschluss hinzuarbeiten. Hier durchlaufen Sie die Module eines Ausbildungsberufs nacheinander und erhalten für jedes ein Zertifikat, bis Sie die Abschlussprüfung ablegen.

Welche Variante zu Ihnen passt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Agentur für Arbeit.
Passende Angebote finden Sie auf der Seite Teilqualifizierung – Schritt für Schritt zum Berufsabschluss.

Was unterscheidet eine Umschulung vom Quereinstieg?

Bei einer Umschulung erwerben Sie systematisch alle Kenntnisse und Fertigkeiten eines anerkannten Ausbildungsberufs. Sie schließen mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer ab und erhalten einen vollwertigen Berufsabschluss.

Ein Quereinstieg bedeutet dagegen, dass Sie in einen neuen Beruf einsteigen, ohne eine formale Ausbildung in diesem Beruf zu absolvieren. Oft erfolgt das durch „Training on the job“ oder interne Einarbeitung.

Beide Wege führen in einen neuen Tätigkeitsbereich – die Umschulung bietet jedoch mehr Rechtssicherheit, bessere Aufstiegschancen und gegebenenfalls Zugang zu Fördermitteln.

Wer bezahlt eine Umschulung?

Die Finanzierung hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Je nach Ausgangslage kommen verschiedene Förderstellen infrage – beispielsweise die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder der Arbeitgeber.
Die Förderung umfasst in der Regel Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und – je nach Bedarf – auch Lebensunterhalt oder Fahrtkosten.

Tipp: Der Fördernavigator auf „mein NOW“ hilft, passende Programme zu finden.

Wenn Sie arbeitslos sind oder Arbeitslosigkeit droht, kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer Umschulung vollständig übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Ihre Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert.

Die Förderung erfolgt in der Regel über einen Bildungsgutschein, der vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss.

Während der Umschulung können Sie Arbeitslosengeld erhalten. Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen Kosten im Zusammenhang mit der Umschulung übernehmen.

Die Förderung ist auch möglich, wenn Sie sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, Ihre Stelle aber aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet ist.

Auch wenn Sie aktuell beschäftigt sind, kann eine Umschulung gefördert werden – zum Beispiel, wenn sich Ihr Tätigkeitsfeld stark verändert oder Ihr Arbeitgeber Sie für eine neue Aufgabe qualifizieren möchte.

In diesem Fall kann das Qualifizierungschancengesetz greifen. Die Agentur für Arbeit kann Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernehmen und sich an den Lohnkosten während der Freistellung beteiligen.

Tipp: Lassen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber beraten, welche Förderprogramme infrage kommen.

Wird Ihre Umschulung durch die Agentur für Arbeit gefördert, können Sie zusätzlich finanzielle Unterstützung erhalten.
Beispiele:

  • Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung: monatlicher Zuschuss während der Maßnahme.
  • Weiterbildungsprämie: einmalige Zahlung nach bestandener Zwischenprüfung und nochmals nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Diese Prämien sind steuerfrei und würdigen Ihren Ausbildungserfolg. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Eine Umschulung kann anspruchsvoll sein – vor allem, wenn Sie länger nicht gelernt haben oder in bestimmten Fächern Schwierigkeiten haben.

Die Agentur für Arbeit bietet dafür sogenannte „umschulungsbegleitende Hilfen (ubH)" an. Dazu gehören:

  • Nachhilfeunterricht in Theorie oder Praxis,
  • gezielte Prüfungsvorbereitung,
  • pädagogische und psychologische Begleitung bei Lernproblemen oder persönlichen Herausforderungen.

Welche Unterstützung für Sie infrage kommt, klären Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie: ubH sind Kann-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Tipp: Der Fördernavigator auf „mein NOW" hilft Ihnen, passende Programme zu finden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Teilnehmende sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen, motiviert sein und gesundheitlich für den neuen Beruf geeignet.

Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit klärt, ob eine Umschulung förderfähig ist und welcher Beruf infrage kommt.

Welche Berufe eignen sich für eine Umschulung?

Fast alle anerkannten Ausbildungsberufe können über eine Umschulung erlernt werden – von kaufmännischen über soziale bis zu technischen Berufen. Beispiele:

  • Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
  • Erzieherin/Erzieher
  • Fachinformatiker/Fachinformatikerin
  • Pflegefachkraft

Welche Berufe sich besonders lohnen, hängt von der regionalen Arbeitsmarktlage ab.

Aktuelle Angebote finden Sie in der Weiterbildungssuche auf mein NOW".

Was passiert nach der Umschulung?

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein anerkanntes Abschlusszeugnis der zuständigen Kammer – gleichwertig mit dem regulären Ausbildungsabschluss.

Kann ich eine Umschulung abbrechen oder wechseln?

Ein Abbruch sollte nur nach Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder dem Bildungsträger erfolgen.

Oft lassen sich Alternativen finden – etwa ein Berufswechsel oder eine Anpassung der Lernform. 

So kann die begonnene Maßnahme dennoch erfolgreich abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Wer die Abschlussprüfung nicht besteht, kann sie einmal wiederholen.

Die Bildungsträger helfen bei der Vorbereitung, und in begründeten Fällen kann die Förderung verlängert werden.

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