Wissenswertes zu Umschulung

Sie wollen sich beruflich umorientieren? Mit der richtigen Umschulung haben Sie beste Chancen, im Beruf neu durchzustarten.

Was ist eine Umschulung? 

Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildung, mit der Sie gezielt einen neuen Beruf erlernen – einschließlich aller fachlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten.

Sie richtet sich an Menschen mit Berufserfahrung, die sich neu orientieren oder ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, weil sich Beruf oder Arbeitsumfeld stark verändert hat.

Eine Umschulung ist auch ohne vorherige Berufsausbildung möglich, wenn Sie bereits mehrere Jahre gearbeitet haben.

Die Umschulung endet mit einer Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ab, die zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt.
 

Wie läuft eine Umschulung ab?

Der Ablauf einer Umschulung hängt von der Lernform ab.
Eine Umschulung kann in einem Betrieb oder bei einem Bildungsträger stattfinden.

  • Im Betrieb erwerben Sie praktische Erfahrung von Beginn an und schließen einen Umschulungsvertrag. Sie arbeiten unter Anleitung einer Ausbilderin oder eines Ausbilders und besuchen zusätzlich die Berufsschule. Häufig erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung.
  • Bei einem Bildungsträger erfolgt der Unterricht in Gruppen, vor Ort oder online. Praxisphasen in einem anerkannten Betrieb sind verpflichtend, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

In beiden Fällen schließen Sie mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer ab, beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer

Wie lange dauert eine Umschulung?

In der Regel dauert eine Umschulung etwa zwei Jahre – rund ein Drittel kürzer als eine reguläre Ausbildung.

Die Dauer hängt letztlich vom Beruf, der Lernform (Vollzeit oder Teilzeit) und Ihrer Vorerfahrung ab. Wer bereits berufliche Kenntnisse oder einen ähnlichen Abschluss besitzt, kann die Umschulung verkürzen.

Ob Ihre Vorkenntnisse angerechnet werden können, klären die zuständige Kammer oder der jeweilige Bildungsträger. In Teilzeit verlängert sich die Maßnahme meist auf drei bis vier Jahre.

Tipp: Fragen Sie beim Bildungsträger oder der Agentur für Arbeit nach, ob sich Anrechnungsmöglichkeiten ergeben.

 

Umschulung mit 40 oder 50 – geht das?

Ja. Eine Umschulung ist auch im späteren Berufsleben noch möglich und kann gerade dann sinnvoll sein. Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und Lernmotivation gelten bei Arbeitgebern als klare Pluspunkte. 

Wichtig ist, dass Sie gesundheitlich belastbar sind und Ihr Zielberuf langfristig gute Perspektiven bietet.

Viele Menschen entscheiden sich mit 40 oder 50 Jahren für eine Umschulung, um sich beruflich neu aufzustellen – etwa nach körperlichen Belastungen, Stellenabbau oder persönlicher Neuorientierung.

Da das Förderrecht keine Altersgrenze vorsieht, kann die Agentur für Arbeit auch Umschulungen in späteren Berufsjahren finanzieren.

Tipp: Lassen Sie sich vorab beraten, welche Berufe sich in Ihrer Situation lohnen und welche Förderungen möglich sind.

Finanzierung einer Umschulung

Wenn Sie arbeitslos sind oder Arbeitslosigkeit droht, kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer Umschulung vollständig übernehmen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme Ihre Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung verbessert.

Die Förderung erfolgt in der Regel über einen Bildungsgutschein, der vor Beginn der Maßnahme beantragt werden muss.

Während der Umschulung können Sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten. Zusätzlich übernimmt die Agentur für Arbeit Lehrgangs-, Prüfungs- und Fahrtkosten.

Die Förderung ist auch möglich, wenn Sie sich noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden, Ihre Stelle aber aus wirtschaftlichen Gründen gefährdet ist.

Auch wenn Sie aktuell beschäftigt sind, kann eine Umschulung gefördert werden – zum Beispiel, wenn sich Ihr Tätigkeitsfeld stark verändert oder Ihr Arbeitgeber Sie für eine neue Aufgabe qualifizieren möchte.

In diesem Fall greift das Qualifizierungschancengesetz. Die Agentur für Arbeit kann Lehrgangskosten teilweise oder vollständig übernehmen und sich an den Lohnkosten während der Freistellung beteiligen.

Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung außerhalb des Betriebs notwendig ist und Sie in den letzten vier Jahren keine vergleichbare Förderung erhalten haben.

Tipp: Lassen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber beraten, welche Förderprogramme infrage kommen.
 

Wird Ihre Umschulung durch die Agentur für Arbeit gefördert, können Sie zusätzlich finanzielle Unterstützung erhalten.
Beispiele:

  • Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (Alg I/II): monatlicher Zuschuss während der Maßnahme.
  • Weiterbildungsprämie: einmalige Zahlung nach bestandener Zwischenprüfung und nochmals nach erfolgreicher Abschlussprüfung.

Diese Prämien sind steuerfrei und würdigen Ihren Ausbildungserfolg. Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
 

Eine Umschulung kann anspruchsvoll sein – vor allem, wenn Sie länger nicht gelernt haben oder in bestimmten Fächern Schwierigkeiten haben.

Die Agentur für Arbeit bietet dafür sogenannte umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) an. Dazu gehören:

  • Nachhilfeunterricht in Theorie oder Praxis,
  • gezielte Prüfungsvorbereitung,
  • pädagogische und psychologische Begleitung bei Lernproblemen oder persönlichen Herausforderungen.

Welche Unterstützung für Sie infrage kommt, klären Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.
Bitte beachten Sie: ubH sind Kann-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Tipp: Der Fördernavigator auf mein NOW hilft Ihnen, passende Programme zu finden.
 

Ich habe keinen Berufsabschluss – kann ich trotzdem eine Umschulung machen?

Ja. Eine Umschulung ist auch ohne abgeschlossene Berufsausbildung möglich, wenn Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung haben. Diese Erfahrung kann als Grundlage dienen, um einen neuen Abschluss zu erwerben.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, über eine Teilqualifizierung schrittweise auf einen Berufsabschluss hinzuarbeiten. Hier durchlaufen Sie die Module eines Ausbildungsberufs nacheinander und erhalten für jedes ein Zertifikat, bis Sie die Abschlussprüfung ablegen.

Welche Variante zu Ihnen passt, besprechen Sie am besten mit Ihrer Agentur für Arbeit.

Passende Angebote finden Sie in der Weiterbildungssuche auf mein NOW
 

Was unterscheidet eine Umschulung vom Quereinstieg?

Bei einer Umschulung erwerben Sie systematisch alle Kenntnisse und Fertigkeiten eines anerkannten Ausbildungsberufs. Sie schließen mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer ab und erhalten einen vollwertigen Berufsabschluss.

Ein Quereinstieg bedeutet dagegen, dass Sie in einen neuen Beruf einsteigen, ohne eine formale Ausbildung in diesem Beruf zu absolvieren. Oft erfolgt das durch „Training on the job“ oder interne Einarbeitung.

Beide Wege führen in einen neuen Tätigkeitsbereich – die Umschulung bietet einen geregelten Abschluss, strukturierten Ablauf und Zugang zu Fördermitteln. Der Quereinstieg ermöglicht den unmittelbaren Start, jedoch ohne formalen Berufsabschluss. 
 

Werden Sie sich Ihrer Fähigkeiten und Interessen bewusst. Vergleichen Sie Ihre beruflichen Vorkenntnisse mit den Kompetenzen, die für Ihren Zielberuf wichtig sind.

Mit dem Online-Tool „Berufecheck“  können Sie Ihre Stärken analysieren und in Bezug auf Ihren Zielberuf einschätzen. Ihnen werden anschließend dazu passende Berufsfelder empfohlen.

Werden Sie sich klar über Ihre beruflichen und persönlichen Ziele der nächsten fünf und zehn Jahre. Streben Sie zum Beispiel eine leitende Position an? 

Falls Sie schon eine bestimmte Umschulung ins Auge gefasst haben: Tauschen Sie sich mit Personen aus, die diesen Beruf bereits ausüben.

Klären Sie die Rahmenbedingungen der Umschulung und gleichen Sie sie mit Ihren Lebensumständen ab: Was kostet der Lehrgang? Kommt eine Förderung für mich infrage? Ist Teilzeit möglich?

Klopfen Sie Ihren Zielberuf schließlich auf folgende Kriterien hin ab:

  • Er passt zu Ihren persönlichen Interessen und Bedürfnissen.
  • Sie können Ihre beruflichen Vorkenntnisse und Fähigkeiten einbringen.
  • Sie können darin Ihre beruflichen Ziele verwirklichen.
  • Er lässt sich mit Ihren privaten Zielen und Lebensumständen gut vereinbaren.

Erfüllt Ihr Zielberuf diese Kriterien, haben Sie beste Aussichten, dass sich Ihre Umschulung in vielerlei Hinsicht lohnt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Teilnehmende sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen, motiviert sein und gesundheitlich für den neuen Beruf geeignet.

Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit klärt, ob eine Umschulung förderfähig ist und welcher Beruf infrage kommt.
 

Häufige Fragen zur Umschulung

In der Regel ist sie um ein Drittel kürzer als die entsprechende Ausbildung. Wer zum Beispiel eine Umschulung zur Fachinformatikerin beziehungsweise Fachinformatiker Anwendungsentwicklung macht, braucht dafür in der Regel nur zwei, statt der regulären drei Jahre – einschließlich Betriebspraktikum. Für eine Umschulung in Teilzeit sollten Sie ein bis zwei Jahre mehr einplanen.

Das Alter spielt bei der Frage, ob sich eine Umschulung lohnt, eine zunehmend geringere Rolle. Zum einen veraltet berufliches Wissen immer schneller und alle müssen fortwährend dazulernen. Das macht es für Sie leichter, im neuen Job zu den berufserfahrenen Kolleginnen und Kollegen aufzuschließen.

Hinzu kommt: In vielen Branchen fehlt es an Arbeitskräften. Ist Ihr neuer Job ein Mangelberuf, haben Sie darin auch mit wenig Berufserfahrung gute Jobaussichten. Gleichzeitig wird die Altersgrenze für die Rente schrittweise angehoben werden. Das bedeutet: Arbeitnehmerinnen und -nehmer arbeiten durchschnittlich länger. Eine Umschulung lohnt sich dadurch auch in fortgeschrittenem Alter noch.

Wer umschult, ist am Ende fachlich für einen Beruf qualifiziert und kann anschließend darin arbeiten. Quereinsteigerinnen oder Quereinsteiger starten in einem Beruf, ohne dafür ausreichend qualifiziert zu sein. Sie erlernen den Beruf dadurch, dass sie ihn ausüben (Fachbegriff: Training on the job). 

Eine Umschulung im Betrieb kann in Teilzeit stattfinden. Bildungsanbieter bieten in der Regel ebenfalls Umschulungen in Teilzeit an. Egal, wo Sie Ihre Umschulung in Teilzeit machen: Sie brauchen dafür länger als in Vollzeit – etwa ein bis zwei Jahre zusätzlich.

Sie erfüllen eine Voraussetzung für eine Umschulung, wenn Folgendes der Fall ist: Sie haben keine Berufsausbildung abgeschlossen, besitzen aber einige Jahre berufliche Praxis

Eine andere Möglichkeit für Sie, beruflich voranzukommen, ist eine Weiterbildung, die Sie in Etappen auf eine Abschlussprüfung vorbereitet (Fachbegriff: Teilqualifizierung). Diese Form der Weiterbildung kommt vor allem infrage, wenn Sie einen Ausbildungsberuf schon lange praktisch ausüben, darin aber keinen Abschluss besitzen. Passende Teilqualifizierungen finden Sie in der Suche „Berufsausbildung und mehr“ der Bundesagentur für Arbeit.

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