Mit der Externenprüfung können berufserfahrene Personen einen anerkannten Berufsabschluss erwerben – ohne vorherige Ausbildung.
Die Externenprüfung ist ein Prüfungsverfahren der zuständigen Kammern. Sie ermöglicht Personen mit einschlägiger Berufserfahrung den nachträglichen Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses, ohne zuvor eine Ausbildung durchlaufen zu haben.
Die Prüfung entspricht in Inhalt und Umfang der Abschlussprüfung der regulären Ausbildung. Manchmal wird die Externenprüfung auch fälschlich als „externe Prüfung“ bezeichnet.
Sie können die Externenprüfung nur ablegen, wenn sie dafür zugelassen sind. Die Zulassung beantragen Sie schriftlich bei der dafür zuständigen Stelle, zum Beispiel der Handwerkskammer.
Häufig gelten folgende Voraussetzungen:
Sie haben mindestens das 1,5-Fache der regulären Ausbildungszeit im entsprechenden Berufsfeld gearbeitet haben.
Beispiel: Bei einer dreijährigen Ausbildung sind in der Regel 4,5 Jahre Berufserfahrung erforderlich.
Sie müssen belegen, dass Sie die beruflichen Fähigkeiten besitzen, die in der Ausbildung vermittelt werden. Typische Nachweise sind:
• Arbeitszeugnisse
• Tätigkeitsbeschreibungen
• Arbeitsproben
• weitere Dokumente zur Berufserfahrung
Die Kammer prüft diese Unterlagen und entscheidet über die Zulassung.
Mit der Externenprüfung erwerben Sie einen vollwertigen anerkannten Berufsabschluss. Das eröffnet unter anderem:
• bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt
• die Möglichkeit, sich beruflich weiterzuentwickeln
• Zugang zu Weiterbildungen, die einen Berufsabschluss voraussetzen (z. B. Meister/in, Techniker/in, Fachwirt/in)
• mehr Sicherheit bei Bewerbungen und Gehaltsverhandlungen
Eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfung erhöht Ihre Erfolgschancen. Nutzen Sie dafür:
• Kurse von Bildungsträgern, die gezielt auf die Prüfung vorbereiten
• Materialien der Kammern, z. B. Prüfungsordnungen oder Musteraufgaben
• Lernplattformen und Fachliteratur
Fragen zur Vorbereitung können Sie direkt mit Ihrer zuständigen Kammer klären.
Die Externenprüfung besteht – je nach Beruf – aus zwei oder drei Prüfungsteilen:
Fachthemen werden in Klausuren geprüft. Inhalt und Umfang entsprechen den regulären Abschlussprüfungen.
Sie führen berufstypische Aufgaben aus und zeigen, dass Sie die notwendigen Fähigkeiten beherrschen. Beispiele sind Arbeitsproben, praktische Aufgabenstellungen oder Arbeitsaufträge.
In einigen Berufen gehört ein Gespräch oder Vortrag zum Prüfungsprozess, in dem Sie Ihre Kenntnisse und Entscheidungen erläutern.
Tipp: Klären Sie vorab bei der zuständigen Stelle die genauen Prüfungsinhalte – so können Sie Ihr Lernen gezielt ausrichten.
Die Prüfungsgebühren unterscheiden sich je nach Beruf und Kammer. Je nach persönlicher Situation kann eine Förderung möglich sein.
Tipp: Mit dem „mein NOW“-Fördernavigator finden Sie heraus, ob eine Förderung für Sie infrage kommt.
So unterstützt Sie „mein NOW“
Im persönlichen Gespräch erhalten Sie Antworten auf alle Ihre Fragen rund um die Externenprüfung. Beratungsstellen finden Sie auf unserer Seite Weiterbildungsberatung.